Brandstiftung

    Aus WISSEN-digital.de

    absichtlich oder grob fahrlässig verursachte Entzündung von Gegenständen und Gebäuden mit der Folge der öffentlichen Gefährdung. Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren wird nach § 306 Strafgesetzbuch bestraft, wer fremdes Eigentum (z.B. Gebäude, Vorräte, Feldfrüchte, Waldungen oder Moore) in Brand setzt oder bewohnte Räume gefährdet werden.

    Schwere Brandstiftung liegt nach § 306 a Strafgesetzbuch vor, wenn jemand vorsätzlich fremdes Eigentum in Brand steckt, welches als menschliche Wohnung dient (z.B. Gebäude, Schiffe, Hütten).

    Fahrlässige Brandstiftung wird gemäß §§ 306 d Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Die Entzündung tätereigenen Besitzes ist ebenfalls strafbar, sofern das Feuer auf andere Gebäude übergreifen und andere Menschen gefährden kann.

    Kalenderblatt - 16. April

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