Blendung (Recht)

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    vorsätzliche Beraubung des Sehvermögens. Die alten Griechen straften mit dieser barbarischen Maßnahme Ehebruch und Tempelraub, die Westgoten die Abtreibung, die Langobarden den Diebstahl. Das Strafrecht unter Friedrich Il. von Hohenstaufen (um 1230) verordnete die Strafe bei Meineid und Hochverrat an Reich und Kirche, die Lex Carolina Karls V. (1532) bei schwerem Diebstahl.