Biegeversuch
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Verfahren der Materialprüfung, um die Festigkeit von ganzen Bauteilen (z.B. Trägern und Rohren) und prismenförmigen Probekörpern zu prüfen. Der Gegenstand wird dabei an beiden Enden aufgelagert, die Belastung erfolgt in der Mitte. Die Biegegrenze ist erreicht, wenn der Gegenstand nicht mehr in seine ursprüngliche Form zurückkehrt, sondern dauerhaft verbogen bleibt. Will man die Biegefestigkeit ermitteln, wird der Gegenstand bis zum Bruch belastet.
Kalenderblatt - 25. April
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1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |