Bezugsangebot

    Aus WISSEN-digital.de

    Möglichkeit von Altaktionären, nach einer Kapitalerhöhung die neuen Aktien der Aktiengesellschaft zu beziehen. Das Bezugsangebot regelt, zu welchen Konditionen der Bezug junger Aktien möglich ist. Das Angebot muss im Bundesanzeiger und in einem Börsenpflichtblatt bekannt gemacht werden. Die Aktionäre werden zudem von ihrer Depotbank über die Bezugsaufforderung benachrichtigt. Äußern diese sich nicht zu dem Angebot, verkauft die Depotbank die Bezugsrechte am letzten Handelstag und schreibt den Gegenwert dem Verrechnungskonto gut.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.