Beweissicherung

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    das Sicherstellen von Hinweisen und Beweisen für eine erfolgte Straftat am Tatort oder im Laufe der weiteren Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft kann dies mit Hilfe von Zwangsmaßnahmen durchführen; z.B. (gemäß § 94 ff. Strafprozessordnung) die Beschlagnahme von Gegenständen, die als Beweismittel bedeutend sein können oder die Verhaftung des Beschuldigten bei Verdunkelungsgefahr (Gefahr der Vernichtung, Veränderung, Beiseiteschaffung, Unterdrückung oder Fälschung von Beweismitteln oder die Gefahr, dass der Beschuldigte auf Mitbeschuldigte, Zeugen, Sachverständige in unlauterer Weise einwirkt).