Beweis (Recht)

    Aus WISSEN-digital.de

    Tatsachennachweis zur Be- oder Entlastung des Angeklagten.

    Im Strafprozess ist die Staatsanwaltschaft zur Beweissicherung verpflichtet. Sie hat gemäß § 160 Absatz 2 Strafprozessordnung die zur Be- und Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Sie kann die Ermittlungen gemäß § 161 Satz 1 Strafprozessordnung selbst vornehmen oder durch die Polizei vornehmen lassen. Im Zivilprozess muss derjenige, der für sich ein Recht in Anspruch nimmt, die erforderlichen Tatumstände beweisen, so genannte Beweislast.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.