Betriebsversammlung

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    Abk.: BV;

    durch den Betriebsrat mindestens vierteljährlich oder auf Antrag des Arbeitgebers bzw. ¼ der wahlberechtigten Arbeitnehmer einzuberufende und vom Betriebsratsvorsitzenden geleitete Versammlung aller Arbeitnehmer eines Betriebs mit Tätigkeitsbericht des Betriebsrats zur Rechenschaftsablegung und zur Besprechung aktueller Fragen. Betriebsversammlungen dienen als Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu tarifpolitischen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Fragen; sie können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten, jedoch keine Weisungen erteilen. Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt und sind nichtöffentlich.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.