Betriebsversammlung
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Abk.: BV;
durch den Betriebsrat mindestens vierteljährlich oder auf Antrag des Arbeitgebers bzw. ¼ der wahlberechtigten Arbeitnehmer einzuberufende und vom Betriebsratsvorsitzenden geleitete Versammlung aller Arbeitnehmer eines Betriebs mit Tätigkeitsbericht des Betriebsrats zur Rechenschaftsablegung und zur Besprechung aktueller Fragen. Betriebsversammlungen dienen als Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu tarifpolitischen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Fragen; sie können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten, jedoch keine Weisungen erteilen. Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt und sind nichtöffentlich.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |