Betriebsrat

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    Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Betrieben mit wenigstens fünf (Land- und Forstwirtschaft zehn) ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, gewählt auf drei Jahre, in bestimmten Fällen vorzeitige Auflösung. Zahl der Betriebsratsmitglieder (für diese besonderer Kündigungsschutz) richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat soll dem Arbeitsfrieden dienen, über Arbeitszeit, Art und Weise der Lohn- und Gehaltszahlung, Urlaubsplanung, betriebliche Sozialeinrichtungen mitbestimmen und bei Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern auch bei Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen mitentscheiden. In Betrieben bei mehr als 100 Arbeitnehmern eigener Wirtschaftsausschuss. Rechte und Pflichten des Betriebsrats werden in Deutschland vom Betriebsverfassungsgesetz geregelt.