Betriebliche Altersversorgung

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    auch: Betriebsrente;

    neben den gesetzlichen Beiträgen Sonderzahlungen des Arbeitgebers zur Rente seiner Angestellten; nicht verpflichtend. Kommt meist in Form von laufender Altersrente vor, z.B. als Invalidenrente oder Hinterbliebenenrente. Gründe für betriebliche Altersversorgung sind Steuervergünstigung und Verbesserung des Betriebsklimas. Die gesetzliche Regelung der betrieblichen Altersversorgung wurde durch das Betriebsrentengesetz von 1975 verbessert und mit Gültigkeit zum 1. Januar 2002 erneut erweitert. Danach ist z.B. der Anspruch auf Rente unter bestimmten Bedingungen (sehr lange Betriebszugehörigkeit) auch bei einem Betriebswechsel noch gültig. Auch müssen die Arbeitgeber eine Insolvenzsicherung beim Pensionssicherungsverein in Köln vornehmen, damit Pensionsansprüche auch im Konkursfall befriedigt werden können. Jeder Arbeitgeber muss dem Wunsch des Arbeitnehmers, Teile des Lohns bzw. des Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, nachkommen. Mit der so genannten Riester-Förderung können Arbeitnehmer für die betriebliche Altersvorsorge staatliche Zulagen oder Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen. Damit gelten für die betriebliche und die private Altersvorsorge (Rentenversicherung) die gleichen Ausgangsvoraussetzungen.

    Man unterscheidet folgende Formen der Betriebsversicherung:

    1. Pensionszusage: Hier wird eine Pensionsrückstellung vom Betrieb selber gemacht und im Bedarfsfall ausgezahlt.

    2. Versicherung über eine Versicherungsgesellschaft: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zu einer Lebensversicherung, die dann an den Arbeitnehmer als Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.