Bestechung

    Aus WISSEN-digital.de

    Wegen Bestechung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (in schweren Fällen bis zu fünf Jahren) bestraft, wer (nach § 334 Strafgesetzbuch) einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten (z.B. Beamte, Richter, Angestellte des öffentlichen Dienstes, Beauftragte des öffentlichen Dienstes) oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil anbietet, um als Gegenleistung zu fordern, dass er eine Diensthandlung vornimmt, unterlässt oder dadurch seine Dienstpflichten verletzt.

    "Bestechlich ist, wer annimmt. Bestechung wird in aktive (Anbieten von Vorteilen oder Geschenken bzw. deren Gewährung) und passive (Annahme von Vorteilen, z.B. von Geschenken) unterschieden."

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.