Besetzung

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: Okkupation, "Besetzung, Inbesitznahme")

    kriegerische Besetzung feindlichen Gebietes mit Truppen, völkerrechtlich geregelt durch die Haager Landkriegsordnung von 1907. Gemäß Art. 42 gilt ein Gebiet als besetzt, wenn es sich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet, als besetzt gelten nur solche Gebiete in denen diese Gewalt hergestellt wurde und ausgeübt werden kann.

    Die Besatzungskräfte übernehmen meist die Regierungsgewalt in dem besetzten Gebiet (z.B. der Kontrollrat der Alliierten im besetzten Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg), dennoch muss die Regierung nicht abgesetzt werden, damit der Willen der Okkupanten durchgesetzt wird. Übernahme der Rechtsordnung und der militärischen Machtbefugnisse auf Grund von Verträgen, auch vertragslos bei Selbsthilfeaktionen.