Die staatliche Politik in der Bundesrepublik Deutschland ist auf die Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes mit dem Idealziel der Vollbeschäftigung festgelegt (Wachstums- und Stabilitätsgesetz von 1967). Die Wirtschaftspolitik sowie weitere sozialpolitische Regelungen sind diesem Ziel verpflichtet. Gemäß dem dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (vor 1998 Arbeitsförderungsgesetz) hat die Verhinderung von Arbeitslosigkeit Vorrang vor der Einkommenssicherung bei Arbeitslosigkeit. In der Bundesrepublik Deutschland wird mit diversen Elementen eine präventive Beschäftigungspolitik betrieben (Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Umschulungen etc.).