Beschwerde
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Rechtsmittel gegen Verfügungen und Beschlüsse eines Gerichts (Zivil- und Strafrecht) oder einer Verwaltungsbehörde. Die Beschwerde wird durch Einreichung der Beschwerdeschrift beim nächsthöheren Gericht eingelegt. Gegen die Entscheidung der Beschwerde kann eine weitere Beschwerde eingelegt werden. Es gelten besondere Regeln für die sofortige Beschwerde. Diese sind an eine Frist gebunden.
Ein weiterer Fall der Beschwerde ist die Verfassungsbeschwerde.
Außergerichtliche Beschwerde (§ 171 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz), die Beschwerde eines Beamten gegen seinen Vorgesetzten oder einen anderen Beamten (Dienstaufsichtsbeschwerde).
Im Steuerrecht ist die Beschwerde gegen eine Verfügung möglich, gemäß § 349 Abgabenordnung.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |