Berufung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im ausländischen Recht oft: Appellation;

    Rechtsmittel, das die Nachprüfung eines gerichtlichen Urteils durch ein nächst höheres Gericht (Berufungsgericht) ermöglicht, jedoch nicht gegen letztinstanzliche Urteile anwendbar. Berufung ist innerhalb einer Berufungsfrist durch eine Berufungsschrift beim Berufungsgericht einzureichen. Eine materiell begründete Berufung bewirkt die Aufhebung des gerichtlichen Urteils und eine neue Entscheidung oder eine Zurückweisung. Gegen das Berufungsurteil kann man durch Revision vorgehen.

    1. Bezeichnung für die Ernennung von Ministern, Staatssekretären, Generälen und Hochschulprofessoren.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.