Berufsgerichtsbarkeit

    Aus WISSEN-digital.de

    Sonderform der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Landgerichte, Oberlandesgerichte); Rechtsprechung innerhalb eines Berufsverbands, der sich alle Angehörigen freiwillig unterwerfen. Besetzt mit richterlichen (Berufsrichter) und nichtrichterlichen (Berufsvertreter) Mitgliedern.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.