Berufsgerichtsbarkeit
Aus WISSEN-digital.de
Sonderform der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Landgerichte, Oberlandesgerichte); Rechtsprechung innerhalb eines Berufsverbands, der sich alle Angehörigen freiwillig unterwerfen. Besetzt mit richterlichen (Berufsrichter) und nichtrichterlichen (Berufsvertreter) Mitgliedern.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |