Berufsbildungsgesetz

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    bundesweit gültige Verordnung zur Regelung der innerbetrieblichen Fachausbildung; 1969 verabschiedet, zuletzt geändert durch Artikel 6 des zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 25.3.1998. Es ist Grundlage für die Berufsausbildung. Das Berufsbildungsgesetz enthält unter anderem auch besondere Ausbildungsregelungen für Behinderte und regelt die berufliche Fortbildung und Umschulung. Für die Handwerkerausbildung gilt zusätzlich die Handwerksordnung.