Bergrecht
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Gesamtheit der den Bergbau betreffenden Gesetzgebung; im Zuständigkeitsbereich der Länder. Es umfasst unter anderem das Bundesberggesetz, die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, die Allgemeine Bundesbergverordnung, die Gesundheitsschutz-Bergverordnung, die Elektro-Bergverordnung und das Meeresbodenbergbaugesetz.
Die Entwicklung des Bergrechts war bis zum Ende des 12. Jh.s in den wichtigsten Bereichen schon abgeschlossen. Bergbau wurde in Form der bergrechtlichen Gewerkschaft betrieben; ab dem 15. Jh. beteiligten sich allerdings auch große Geldgeber (u.a. die Fugger).
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |