Begnadigung

    Aus WISSEN-digital.de

    (Teil-) Erlass einer rechtskräftig verhängten Strafe (eines juristisch mängelfrei verhängten Strafmaßes) durch Parlament oder Staatsoberhaupt; in Deutschland dürfen nach Artikel 60 Grundgesetz, § 452 Strafprozessordnung sowohl der Bundespräsident als auch die Ministerpräsidenten der Länder eine Begnadigung aussprechen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Begnadigung.