Beglaubigung
Aus WISSEN-digital.de
- Verifizierung von Unterschriften und Urkunden gemäß
§ 129 BGB; in der Zuständigkeit der Notare und der Polizei. Sie ist Zeugnis über die Echtheit der Unterschrift des Erklärenden und über den Zeitpunkt der Ausstellung.
- der Akt, durch den der Absendestaat seinen diplomatischen Vertreter beim Empfangsstaat einführt. Mit der Entgegennahme des Beglaubigungsschreibens ist der Gesandte anerkannt.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |