Beglaubigung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Verifizierung von Unterschriften und Urkunden gemäß

    § 129 BGB; in der Zuständigkeit der Notare und der Polizei. Sie ist Zeugnis über die Echtheit der Unterschrift des Erklärenden und über den Zeitpunkt der Ausstellung.

    1. der Akt, durch den der Absendestaat seinen diplomatischen Vertreter beim Empfangsstaat einführt. Mit der Entgegennahme des Beglaubigungsschreibens ist der Gesandte anerkannt.