Bannrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Recht der Grundherren, das die Bewohner des Bannbezirkes verpflichtete, bestimmten Bedarf nur an den vom Grundherrn bestimmten Stellen zu befriedigen, z.B. Mahlzwang, Bierzwang, Kelterzwang usw.; im 19. Jh. in ganz Europa durch die Gewerbeordnung aufgehoben.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.