Bannforst und Banngewässer

    Aus WISSEN-digital.de

    vom König kraft seines Wildbannrechtes abgegrenztes Gebiet, dessen Nutzung er sich zu Jagd (auch: Bannwald) oder Fischfang vorbehielt oder als Privileg vergab; seit Heinrich IV. wurde (wenn es sich nicht um königlichen Grundbesitz handelte) dem betroffenen privaten Grundbesitzer ein Mitnutzungsrecht zugestanden.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.