Bankgeschäft
Aus WISSEN-digital.de
Sammelbegriff für sämtliche finanzielle Aktionen und Transaktionen der Geldinstitute, insbesondere für die Aktivitäten auf den Geld- und Wertpapiermärkten. Bankgeschäfte sind durch das Kreditwesengesetz geregelt. Sie können zwischen Banken oder Kreditinstituten (Interbankgeschäft), oder von Bank zu Kunden (Kundengeschäft) stattfinden. Man unterscheidet Aktiv und Passivgeschäft. Bei Aktivgeschäften tritt die Bank als Geldgeber auf, sie gewährt z.B. Kredite oder Darlehen. Bei Passivgeschäften nimmt sie Geld auf, was sich auf der Passivseite der Bankbilanz niederschlägt. Beratung, Vermittlung oder die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nennt man Dienstleistungsgeschäfte.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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