Bankakzept

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch-italienisch) auch: Akzeptkredit;

    Zusage einer Bank, einen Wechsel bis zu einer bestimmten Höhe (Akzeptlinie) anzunehmen. Bedingung ist, dass der Kunde den Gegenwert des Wechsels vor Fälligkeit zur Verfügung stellt. Der Bankakzept ist nicht unbedingt die Gewährung eines Kredits selber, sondern kann auch nur die Bestätigung der Kreditwürdigkeit des Kunden bedeuten. Erst wenn der Kunde sich tatsächlich liquide Mittel verschafft, wird ein Kredit gewährt.

    Kalenderblatt - 16. April

    1922 Das Deutsche Reich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken schließen in Rapallo am Rande der Weltwirtschaftskonferenz von Genua einen Freundschaftsvertrag, den so genannten Rapallo-Vertrag.
    1925 Im Grab der vor über 45 Jahren verstorbenen Bernadette wird deren Leichnam unverwest aufgefunden. Das Grab wurde anlässlich ihrer Seligsprechung geöffnet. Sie hatte als Kind mehrere Marienerscheinungen.
    1945 Hitler verlangt die Verteidigung der Ostfront bis zum letzten Tropfen Blut.