Ballade (Musik)

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    (italienisch: ballata "Tanzlied")

    1. im Mittelalter bei den romanischen Völkern die Bezeichnung für strophische, einstimmige, volkstümliche Tanzlieder mit Vorsänger und Chorrefrain. Im 14. und 15. Jh. entwickelte sich die Ballade zum mehrstimmigen Kantilenensatz, wobei jede Stimme einen unterschiedlichen Text aufweist und zum Teil auch von Instrumenten ausgeführt werden konnte.
    2. Im 19. Jh. entstanden ausgehend von der Literatur (J.G.v. Herder, A. Bürger u.a.) Balladen, in denen eine dramatische Handlung von einer Singstimme mit Klavierbegleitung in Strophenform vorgetragen wurde. Da diese Form der dramatischen Handlung jedoch nur bedingt gerecht wurde, schufen Komponisten wie F. Schubert Balladen, in denen jede Strophe musikalisch individuell gestaltet ist, sodass auf besondere Wirkungen und Steigerungen des Textes eingegangen werden konnte (z.B. Schuberts "Der Erlkönig" nach J.W.v. Goethes gleichnamiger Ballade. Chorballaden schufen unter anderem R. Schumann (opp. 67, 145, 146), F. Mendelssohn Bartholdy ("Die erste Walpurgisnacht", nach Goethe), N. Gade, M. Bruch, E. Grieg, E. Humperdinck, L. Janácek und H. Distler.
    3. Im Bereich der Instrumentalmusik entstand unter der Bezeichnung Ballade ein der Fantasie verwandtes Instrumentalstück ohne feste Form für Klavier, seltener auch für Orchester. Bekannte Balladen dieser Art komponierten F. Chopin (opp. 23, 38, 47, 52) und J. Brahms (op. 10). Berühmtes Beispiel für eine Orchesterballade ist P. Dukas' "L'apprenti sorcier" nach Goethes "Zauberlehrling".