Bagatelldelikte
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch-französisch)
geringfügige Delikte, an deren Strafverfolgung kein öffentliches Interesse vorhanden ist. Das deutsche Recht verwendet den Ausdruck nicht, sondern den Ausdruck Bagatellstrafsachen.
Kalenderblatt - 20. April
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