Außenhandelsmonopol

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    allgemeine Marktsituation, in der der gesamte Außenhandel in einer Hand liegt. Meist hält der Staat ein solches Monopol oder überträgt es an eine Institution oder Firma. In der Praxis ist es meist auf einzelne Waren begrenzt. Ein vollständiges Außenhandelsmonopol gab es in der UdSSR und den von ihr abhängigen kommunistischen Staaten; es ist ein Merkmal des zentral gelenktenWirtschaftssystems.