Auswärtiges Amt

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: AA;

    Bundesministerium der Bundesrepublik Deutschland, welches für das Ressort der Außenpolitik verantwortlich ist. Hervorgegangen ist das Auswärtige Amt 1951 aus der "Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten", die Bezeichnung stammt noch aus dem Wilhelminischen Kaiserreich.

    Das Ministerium ist dem Bundesminister des Auswärtigen unterstellt, der auch den Posten des Vizekanzlers innehat. Er führt das innerstaatliche Ressort in Berlin und ist auch Ressortchef sämtlicher Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Gesandtschaften, Konsulate).

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.