Ausweisung

    Aus WISSEN-digital.de

    Verweisung von Personen, meist Ausländern, aus dem Territorium eines Aufenthaltsstaates, insbesondere nach Verstößen gegen die Rechtsordnung. Die Ausweisung ist im Ausländergesetz geregelt.

    Gründe für eine Ausweisung können sein, gemäß § 46 Ausländergesetz, die Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch den Ausländer, gewaltsame politische Betätigung, Rauschgiftverbrauch ohne Rehabilitationsbereitschaft, sowie schwerwiegende Rechtsverstöße. Gemäß § 45 Ausländergesetz kann ein Ausländer ausgewiesen werden, wenn durch seine Anwesenheit die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden.