Ausweisung
Aus WISSEN-digital.de
Verweisung von Personen, meist Ausländern, aus dem Territorium eines Aufenthaltsstaates, insbesondere nach Verstößen gegen die Rechtsordnung. Die Ausweisung ist im Ausländergesetz geregelt.
Gründe für eine Ausweisung können sein, gemäß § 46 Ausländergesetz, die Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch den Ausländer, gewaltsame politische Betätigung, Rauschgiftverbrauch ohne Rehabilitationsbereitschaft, sowie schwerwiegende Rechtsverstöße. Gemäß § 45 Ausländergesetz kann ein Ausländer ausgewiesen werden, wenn durch seine Anwesenheit die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden.
Kalenderblatt - 29. März
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