Ausstattung

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Aussteuer, Mitgift;

    Zuwendungen, die ohne Rechtsanspruch von Eltern einem Kind zur Begründung einer selbstständigen Lebensstellung gemacht werden.

    Vor der Einführung des Gleichberechtigungsgesetzes in §§ 1620 Bürgerliches Gesetzbuch alte Fassung geregelt. Damals hatte die Tochter anlässlich ihrer bevorstehenden Heirat einen Anspruch zur Entrichtung ihres Haushalts gegen ihre Eltern.