Aufwendung
Aus WISSEN-digital.de
der gesamte, in Geld ausgedrückte Werteverbrauch eines Unternehmens innerhalb einer Wirtschaftsperiode, soweit er zur Verringerung des Reinvermögens führt. Die Rückzahlung einer Schuld z.B. zählt nicht zu den Aufwendungen, da der Auszahlung ein Rückgang der Forderungen gegenübersteht. Von neutralem Aufwand spricht man, wenn die Auszahlung das Reinvermögen mindert, aber nichts mit dem eigentlichen Unternehmenszweck gemein hat, z.B. Spenden, Steuernachzahlung etc. Ausnahme ist die Entnahme von Einlagen durch Gesellschafter (Betriebseigentümer). Dies mindert zwar das Reinvermögen, zählt aber nicht zum Aufwand.
Ggs. zu: Ertrag
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |