Arbeitslosenversicherung
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freiwillige oder staatliche Zwangsversicherung gegen Lohnausfall bei Beschäftigungslosigkeit. In Deutschland, Österreich und der Schweiz Teil der Sozialversicherung, mit Versicherungspflicht für Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Einkommen. Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosengeld bzw. -hilfe aus.
Kalenderblatt - 24. April
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1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |