Arbeitslosengeld

    Aus WISSEN-digital.de

    Arbeitslosengeld I

    wird Arbeitslosen je nach Dauer ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung für ein Jahr (unter 55-Jährige) oder 18 Monate (über 55-Jährige) nach Verlust des Arbeitsplatzes ausgezahlt. Danach erhalten alle das einkommensunabhängige Arbeitslosengeld II. Die Höhe des Arbeitslosengelds I bemisst sich nach dem zuletzt erzielten versicherungspflichtigen Durchschnittslohn, der zu berücksichtigenden Lohnsteuerklasse und dem Vorhandensein von Kindern und beträgt 60 (allgemeiner) bzw. 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz) des bereinigten wöchentlichen Arbeitsentgelts. Arbeitslosengeld ist eine steuerfreie Leistung der Bundesanstalt für Arbeit, die Arbeitslose vor sozialem Abstieg bewahren soll. Empfangsberechtigt sind gemeldete Arbeitslose, die in den letzten drei Jahren (ab 1.2.2006: zwei) vor Arbeitslosigkeit eine Mindestbeitragsdauer zur Arbeitslosenversicherung von zwölf Monaten vorweisen können.

    Arbeitslosengeld II

    Durch das so genannte Hartz-IV-Gesetz wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die ehemalige Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammengelegt und heißt seitdem Arbeitslosengeld II. Dieses stellt eine staatliche finanzielle Unterstützung von Arbeitslosen dar, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ausgelaufen ist oder die die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld nicht erfüllen können. Der Regelsatz für die einkommensunabhängige Unterstützung beträgt im Westen 345 Euro, im Osten 331 Euro. Außerdem gibt es Zuschüsse für Kinder, Wohnung und Heizung. Verschärfte Zumutsbarkeitskriterien sollen den Druck auf Langzeitarbeitslose erhöhen, auch gering bezahlte Jobs anzunehmen.