Arbeitsgericht
Aus WISSEN-digital.de
Gerichtsbarkeit, vor der Streitfälle privatrechtlicher Natur zwischen Tarifpartnern oder auch Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verhandlung kommen. Entschieden wird nach dem Arbeitsgerichtsgesetz durch Urteil. Die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten werden von folgenden Gerichten verhandelt: Die Arbeitsgerichte bilden die erste Instanz, die Landesgerichte die Berufungsinstanz und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Revisionsinstanz.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |