Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: ARD;

    Senderverband der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, denen die einzelnen Sender der Länder und Regionen angehören und der zum überwiegenden Teil durch Rundfunkgebühren finanziert wird.

    Seit ihrer Gründung 1950 haben sich Struktur und Zusammensetzung der ARD immer wieder verändert, sei es durch Auflösung einer Anstalt oder dem Beitritt einer neuen, wie zum Beispiel 1992 nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. Heute sind die Mitglieder der ARD: der Bayerische Rundfunk (BR), der Hessische Rundfunk (HR), der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der Norddeutsche Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), der Saarländische Rundfunk (SR), der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Südwestrundfunk (SWR). Seit 1960 bzw. 1962 zählten die Deutsche Welle und der Deutschlandfunk (später Deutschlandradio) hinzu. Mit den öffentlich-rechtlichen Sendern Österreichs (ORF) und der Schweiz unterhält die ARD den Sender 3sat, ist im deutsch-französischen Sender Arte engagiert und strahlt außerdem seit Ende der 90er Jahre den Kinderkanal und Phoenix aus.

    Das Fernsehprogramm wird gemeinsam von den Landesanstalten getragen und bundesweit ausgestrahlt, während die Landesanstalten regional Programme gestalten, in denen Politik und Gesellschaft des Landes oder der Region stärker behandelt werden. Der Intendant einer der Landesanstalten ist gleichzeitig Vorsitzender der ARD und wird von der Mitgliederversammlung turnusmäßig gewählt. Dadurch wird verhindert, dass eine Mitgliedsanstalt auf Grund ihrer Größe die Programmgestaltung zu dominieren droht.

    Ebenfalls Schutz vor einer Unterwanderung des angestrebten Pluralismus bietet der Finanzausgleich, der ähnlich dem Länderfinanzausgleich Mittel von den großen an kleinere Anstalten weiterleitet. Die Höhe der Einnahmen einer Anstalt hinge sonst allein davon ab, wie viele angemeldete (also gebührenpflichtige) Personen in der Region des Senders leben. Die Erhebung der Rundfunkgebühren ist eine seit Aufkommen des kommerziellen Fernsehens, nicht unumstrittene Einnahmequelle. Doch verpflichtet das öffentliche Recht vor diesem Hintergrund die ARD dazu, einerseits die Grundversorgung sicherzustellen, also alle Bevölkerungsschichten bei der Programmgestaltung zu berücksichtigen, und andererseits das Programm nur zu bestimmten Zeiten und in begrenztem Umfang mit Werbung zu unterbrechen.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.