Arbeitgeberverbände

    Aus WISSEN-digital.de

    Zusammenschluss der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis in Form privatrechtlicher Vereine. Arbeitgeberverbände sind Verhandlungspartner der Gewerkschaften und vertreten als solche die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Forderungen der Arbeitnehmer. Dachverband ist die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.), die ihren Sitz in Berlin hat. In Tarifbelangen hat sie keine Weisungsbefugnis gegenüber den Teilverbänden.