Arbeitgeberverbände
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Zusammenschluss der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis in Form privatrechtlicher Vereine. Arbeitgeberverbände sind Verhandlungspartner der Gewerkschaften und vertreten als solche die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Forderungen der Arbeitnehmer. Dachverband ist die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.), die ihren Sitz in Berlin hat. In Tarifbelangen hat sie keine Weisungsbefugnis gegenüber den Teilverbänden.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |