Arbeitgeberanteil

    Aus WISSEN-digital.de

    der in Deutschland gesetzlich geregelte Beitrag, den der Arbeitgeber zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer zu leisten hat. In Kranken-, Renten-, Pflege- sowie in der Arbeitslosenversicherung sind dies 50 Prozent des Beitragssatzes. Die Unfallversicherung tragen die Arbeitgeber ganz.