Arbeitgeberanteil
Aus WISSEN-digital.de
der in Deutschland gesetzlich geregelte Beitrag, den der Arbeitgeber zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer zu leisten hat. In Kranken-, Renten-, Pflege- sowie in der Arbeitslosenversicherung sind dies 50 Prozent des Beitragssatzes. Die Unfallversicherung tragen die Arbeitgeber ganz.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |