Anlagevermögen
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ist Teil der Aktivseite der Bilanz und dokumentiert, wie das Kapital investiert wurde. Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die für die dauerhafte Nutzung im Betrieb gedacht sind (nicht zum Verkauf). Es ist laut Handelsgesetzbuch gegliedert in:
1. Sachvermögen, z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen;
2. immaterielles Anlagevermögen, z.B. Konzessionen, Lizenzen;
3. Finanzanlagen, z.B. Beteiligungen.
Der Verbrauch (wertlich) des Anlagevermögens wird durch die Abschreibungen dokumentiert.
Ggs. Umlaufvermögen
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |