Anerkennung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Privatrecht: Zugeständnis, dass ein Rechtsverhältnis besteht, Bestätigung einer bestehenden Verpflichtung. Die Anerkennung unterbricht die Verjährung.
    2. Völkerrecht: Anerkennung eines neuen Staates oder einer Regierung durch entsprechende Handlungen (de-facto-Anerkennung, vorläufig) oder ausdrücklicher Erklärung (de-jure-Anerkennung, rechtlich abgesichert und endgültig).