Anerbenrecht

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    Es besteht ein öffentliches Interesse daran, die Wirtschaftlichkeit der Bauernhöfe zu erhalten. Aus diesem Grunde ist es Ziel einer Reihe von Gesetzen der Länder, die Aufteilung eines Hofes unter mehreren Miterben zu verhindern.

    Das Anerbenrecht ist in diesem Rahmen die gesetzliche Sondererbfolge im bäuerlichen Grundbesitz, die von der im allgemeinen Erbrecht geltenden Universalsukzession abweicht. Das Erbe erhält ungeteilt der Anerbe, so genannter Hoferbe, die Miterben (z.B. Geschwister) erhalten einen Ausgleichsanspruch (Abfindung) in Geld, um so die Leistungsfähigkeit des Hofes zu erhalten. Der Hoferbe wird vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder durch Übergabevertrag bestimmt.

    Kalenderblatt - 24. April

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