Altersgrenze
Aus WISSEN-digital.de
Höchstdienstalter von Beamten. Bei Erreichung der Altersgrenze wird der Beamte in den Ruhestand (Pensionierung) versetzt. In Deutschland liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren; bei Beamten des Polizeivollzugsdiensts und bei Berufssoldaten beim Ende des 60. Lebensjahres.
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