Aktivlegitimation

    Aus WISSEN-digital.de

    auch Sachlegitimation genannt, ist die Berechtigung zur Erhebung einer Klage. Sie ist zu unterscheiden von der Passivlegitimation (Beklagtenbefugnis) und der Prozessführungsbefugnis. Aktivlegitimiert ist derjenige, dem das geltend gemachte Recht auch wirklich zusteht. Ob dem so ist, entscheidet sich auf der Grundlage materiellen Rechts.

    Ggs. zu: Passivlegitimation