Aktiengesetz

    Aus WISSEN-digital.de

    Bundesgesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Gegliedert in vier Bücher:

    §§ 1-277 Aktiengesetz (erstes Buch) enthalten u.a. allgemeine Vorschriften zur Aktiengesellschaft, deren Gründung, Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter, Verfassung der Aktiengesellschaft, über den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Auflösung.

    §§ 278-290 Aktiengesetz (zweites Buch) regeln die Vorschriften der Kommanditgesellschaft auf Aktien.

    §§ 291-337 Aktiengesetz (drittes Buch) regeln die verbundenen Unternehmen und §§ 394-410 Aktiengesetz (viertes Buch) enthalten die Sonder-, Straf- und Schlussvorschriften.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.