Agnat
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(lateinisch: agnatus)
ursprünglich der nach dem Tod des Vaters geborene Sohn, im weiteren Sinn der Blutsverwandte väterlicherseits;
bei den Römern die unter väterlicher Gewalt Stehenden (auch durch einen Rechtsvorgang, z.B. durch Adoption), im Gegensatz zu den "Kognatena" (cognatus: "der Blutsverwandte väterlicher- und mütterlicherseits") oder Blutsverwandte im weiteren Sinne.
Im deutschen Recht die männlichen Blutsverwandten, die in männlicher Linie vom gemeinsamen Stammvater abstammen.
Kalenderblatt - 24. April
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