Affekthandlung
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Handlung im Zustand höchster Erregung, die nicht vom Willen gelenkt ist (kann im Strafrecht verminderte Schuldfähigkeit bedeuten, § 20 Strafgesetzbuch).
Zwei Arten des Affekts werden dabei unterschieden: asthenischer (Verwirrung, Furcht, Schrecken) und sthenischer (Hass, Zorn, Kampfeseifer).
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |