Affekthandlung

    Aus WISSEN-digital.de

    Handlung im Zustand höchster Erregung, die nicht vom Willen gelenkt ist (kann im Strafrecht verminderte Schuldfähigkeit bedeuten, § 20 Strafgesetzbuch).

    Zwei Arten des Affekts werden dabei unterschieden: asthenischer (Verwirrung, Furcht, Schrecken) und sthenischer (Hass, Zorn, Kampfeseifer).

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.