Ad-hoc-Meldung

    Aus WISSEN-digital.de

    Nachricht, die kursrelevante Bedeutung für ein börsennotiertes Unternehmen hat. Gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz sind Aktiengesellschaften (AGs) dazu verpflichtet, neue Tatsachen, die nicht öffentlich bekannt sind, unverzüglich bekannt zu machen. Damit soll verhindert werden, dass Insider diese Kenntnisse - zum Nachteil der Anleger ohne diese Information - zu ihrem Vorteil nutzen können.