Abwerbung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. das Abwerben von anderweitig beschäftigten Arbeitnehmern durch höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen oder andere verlockende Angebote; nur strafbar bei Verstoß gegen die guten Sitten.
    2. Verleitung zum Verlassen der damaligen DDR (Republikflucht), wurde dort mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft.

    Kalenderblatt - 19. April

    1521 Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht.
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