Absolutismus

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    monarchische Regierungsform, in der der Herrscher unbeschränkter Inhaber der gesetzgebenden (Legislative) und vollziehenden (Exekutive) Gewalt ist; (lateinisch: Summa in cives ac subditos legibusque soluta potestas, "höchste von den Gesetzen entbundene Gewalt über Bürger und Untertanen"); der souveräne Monarch steht über den Gesetzen, ist aber an die Grundsätze des Naturrechts und der Religion gebunden. Seine Begründung fand der Absolutismus in den Schriften Hobbes, Bodins und Machiavellis.

    Zu Beginn des 17. Jh.s nach den Wirren der Religionskriege in fast allen europäischen Staaten entstanden, erreichte der Absolutismus in Frankreich unter Ludwig XIV. bis 1715 seinen Höhepunkt. Unter dem Einfluss der Aufklärung erfuhr er eine Wandlung zum "aufgeklärten Absolutismus". Hervorragender Vertreter dieses Absolutismus wurde Friedrich der Große, der als "erster Diener des Staates" den Grundsatz der Erhaltung und Steigerung der absoluten staatlichen Macht zu verknüpfen suchte mit der Sorge für das Glück der Untertanen; er schützte unter anderem die Bauern vor dem Bauernlegen. Zeugnis für seine Toleranz war die Errichtung der katholischen Hedwigskirche in Berlin (1747). Dabei bediente er sich eines zentralisierten Beamtenapparats, der als Bereiter des modernen Staates wirkte. Seine wichtigste Aufgabe bestand in der Regelung der Staatsfinanzen (Merkantilismus und Kameralismus).

    Joseph II., österreichischer Vertreter des aufgeklärten Absolutismus, machte sich verdient durch die Bauernbefreiung (1781-1785) und Reformen auf sozialem Gebiet.

    Nach der Französischen Revolution wurde der Absolutismus zunehmend abgelöst vom modernen Verfassungsstaat.

    Kalenderblatt - 23. April

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