Abnahme
Aus WISSEN-digital.de
im Baurecht (Bauabnahme) das Prüfen von genehmigungspflichtigen (Baugenehmigung) baulichen Anlagen auf Einhaltung der Gütevorschriften.
Im Zivilrecht die Entgegennahme der Leistung durch den Gläubiger aufgrund eines Kauf- oder Werkvertrages.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |