Ablösungssumme
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Entschädigungssumme, die zur Erlangung eines Rechts gezahlt werden muss; auch im Sport von Bedeutung (Herauskauf von Spielern aus bestehenden Verträgen).
Nach § 923 Zivilprozessordnung ist in einem Arrestbefehl ein Geldbetrag festgestellt, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrests gehemmt und der Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des Arrests berechtigt ist.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |