Ablösungssumme

    Aus WISSEN-digital.de

    Entschädigungssumme, die zur Erlangung eines Rechts gezahlt werden muss; auch im Sport von Bedeutung (Herauskauf von Spielern aus bestehenden Verträgen).

    Nach § 923 Zivilprozessordnung ist in einem Arrestbefehl ein Geldbetrag festgestellt, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrests gehemmt und der Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des Arrests berechtigt ist.