Abgeordneter

    Aus WISSEN-digital.de

    gewähltes Mitglied einer Volksvertretung (Landtag, Bundestag). In den modernen parlamentarischen Systemen besitzt er ein freies Mandat, d.h. er ist Repräsentant des gesamten Staatsvolkes und nicht an Weisungen seiner Wähler gebunden, sondern nur dem eigenen Gewissen unterworfen (Artikel 38 des Grundgesetzes). Das Grundgesetz garantiert dem Abgeordneten Immunität, d.h. Schutz vor Verhaftung, Einleitung eines Verfahrens und Beschränkung der persönlichen Freiheit. Die Aufgabe des Abgeordneten besteht v.a. darin, an der Gesetzgebung des Parlaments, in das er gewählt wurde, mitzuwirken, und die Interessen der Wähler zu vertreten.

    Kalenderblatt - 19. April

    1521 Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht.
    1941 Bertolt Brechts "Mutter Courage" wird im Schauspielhaus Zürich uraufgeführt. Die von Helene Weigel verkörperte Protagonistin verliert im Dreißigjährigen Krieg alle ihre Kinder. Brecht will mit seinem Stück die Verzahnung von Kapitalismus und Krieg zeigen.
    1977 Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt.